

Sind BewohnerInnen nicht mehr in der Lage die Aufenthaltskosten mit ihrem Einkommen abzudecken, müssen sie dies - bis zu einem bestimmten "Restbetrag" - aus ihrem Vermögen tun.
Auskunft erteilt die AHV-Zweigstelle der Gemeinde.
Ist das Ende der Zahlungsfähigkeit mit dem Einkommen aus AHV, Pensionskasse und anderen Quellen sowie dem Vermögen absehbar, ist der Antrag auf Ergänzungsleistungen frühzeitig, d.h. nicht erst bei erreichen des "Vermögens-Restbetrages" durch die BewohnerInnen oder die Bevollmächtigten mit dem entsprechenden Formular bei der AHV-Zweigstelle zu stellen.
BewohnerInnen, die in alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen sind haben - nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen - Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung (Beratung durch die AHV-Zweigstelle).
Veranstaltungen / Neuigkeiten
Alters- und Pflegeheim Steinfeld - Buchserstr. 20 - 5034 Suhr - Tel.: 062 855 91 00 - E-Mail: altersheim[at]steinfeld.ch